Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. In diesen Fällen müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.